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Pflichtverteidigung
In Strafsachen gibt es die Möglichkeit der Pflichtverteidigung. Sollte Ihnen das Gericht oder die Staatsanwaltschaft nicht bereits mitgeteilt haben, dass Sie sich einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl als Pflichtverteidiger suchen können, kann dies von uns in Fällen der notwendigen Verteidigung beantragt werden.
Bei einer Pflichtverteidigung werden die Kosten des Rechtsanwaltes von der Staatskasse übernommen. Im Falle einer Verurteilung fordert die Staatskasse jedoch zumeist die verauslagten Kosten wieder zurück.
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KANZLEI B. BRANDL |
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